EU-Chemikalienverordnung „REACh“: Wie geht es mit Chrom(VI)trioxid weiter? – Der Holzapfel Oberflächen Blog

EU-Chemikalienverordnung „REACh“: Wie geht es mit Chrom(VI)trioxid weiter?

Mit der Chemikalienverordnung „REACh“ hat die EU für viel Ärger und Unsicherheit bei Galvanotechnik-Unternehmen gesorgt. Vor allem der Umgang mit Chrom(VI)trioxid stößt den Betrieben weiter auf und sorgt nach wie vor für Standortnachteile.

Dabei ist die Idee hinter „REACh“ eine grundsätzlich gute: Die EU-Chemikalienverordnung beruht auf dem begrüßenswerten Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und Kunden die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Sie müssen gemäß „REACh“ sicherstellen, dass Chemikalien, die sie produzieren und vermarkten, sicher verwendet werden. Das gilt insbesondere auch für Chrom(VI)trioxid, ein Feststoff, der zur Herstellung von Chrom-Oberflächen verwendet wird.

„REACh“ schreibt unter anderem umfassende neue Informationspflichten vor. „Die Gesetzgebung ist dabei so komplex, dass die oft kleinen bis mittelständischen Unternehmen der Galvano- und Oberflächentechnik die Thematik weder inhaltlich vollständig verstehen, noch den damit verbundenen finanziellen Aufwand alleine aufbringen können“, kritisiert der Zentralverband Oberflächentechnik ZVO. Zudem steht die Entscheidung der EU-Kommission zur Autorisierung von Chrom(VI)trioxid für die Herstellung von Chromschichten nach wie vor aus. Die Frage ist also weiterhin, ob und wie lange noch Chrom(VI)trioxid als Ausgangsstoff für Chromoberflächen verwendet werden darf.

Diese unklare Situation führt zu einem klaren Standortnachteil für Unternehmen in der EU – und könnte zudem dazu führen, dass Produktionsprozesse in Länder außerhalb der EU verlagert werden. Laut dem Fachmagazin „WOTECH“ kristallisieren sich aktuell jedoch gangbare Wege zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben heraus.

Eine Möglichkeit könnte demnach etwa sein, dass sich vergleichbare Verwender von Chrom(VI)-Verbindungen zusammentun und gemeinsame Anträge zur Autorisierung stellen. Ein solcher Ansatz könnte das Arbeitsaufkommen der Europäischen Chemieagentur ECHA als zuständige europäische Behörde und der europäischen Kommission als Entscheider deutlich reduzieren.

In einem sogenannten Cluster kann laut „WOTECH“ beispielsweise „die Verwendung von Chrom(VI)verbindungen wie Chromtrioxid zur Herstellung von Hartchromschichten als Schutz gegen Korrosion und Verschleiß auf Bauteilen für den Einsatz in der Hydraulik (und unter Umständen verwandten Einsatzfällen) zusammengefasst werden. Mehrere Unternehmen können sich so an einem Cluster beteiligen.“

Als zentrales Thema der Autorisierung gilt außerdem die Gefährdungsbeurteilung verwendeter Stoffe. „Um eine Gefährdungsbeurteilung so vorzunehmen, wie sie von den Behörden akzeptiert wird“, so „WOTECH“-Autor Herbert Käszmann, „spielt im ersten Schritt ein Grenzwert für die Exposition eine wichtige Rolle.“ Das Problem: Bereits vor Jahren traten im Hinblick auf Chromat Meinungsverschiedenheiten über das weitere Vorgehen auf. „Grund war die Tatsache, dass für Chromat kein Grenzwert für die Exposition vorlag. Die Behörden folgerten daraus, dass Chromat nicht weiterverwendet werden darf.“ Die Galvano-Unternehmen verweisen dagegen darauf, dass keine wirkliche Gefährdung der Mitarbeiter bei der Verchromung nachweisbar ist und eine Gefährdung der Bevölkerung sicher auszuschließen ist.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

treu nach dem Motto „es ist nicht alles Chrome was glänzt“ befassen wir uns schon seit Jahren mit diesem genannten Problem und haben mit unserem Patend die passende Lösung.
Wir erreichen keine Grenzwerte oder müssen mit unserer Beschichtung in die Produktion ausserhalb der EU gehen. Made in Germany 🙂

Eine sehr informationsreiche Webseite…

Gern informiere ich Sie auch über unsere Entwicklung.

Christian Backhaus
Fa. SLK Oberflächentechnik
HEC GmbH Alllendorf